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Post für den Stiftungsrat

ORF-Belegschaft schickt Mitgliedern des Stiftungsrats „Hilfspakete” für eine unabhängige Wahl der Generaldirektion

Inhalt eines Hilfspakets für Stiftungsräte: markiertes Nachschlagewerk mit Rechtsgrundlagen, Leuchtstift, Post-its, Kugelschreiber, Kaffeekapsel und Tee

Rechtzeitig vor der Bestellung der neuen ORF-Generaldirektion am 11. Juni haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ORF allen 35 Mitgliedern des Gremiums ein Paket geschickt. Der Inhalt ist eine freundliche, aber unmissverständliche Erinnerung daran, dass politische Wünsche beim Auswahlprozess für die Geschäftsführung des ORF keine Rolle spielen dürfen und allein die fachliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber zu beurteilen ist.

Herzstück des Pakets ist ein eigens zusammengestelltes, übersichtlich markiertes Nachschlagewerk mit „Rechtsgrundlagen für StiftungsrätInnen” mit den für die Entscheidung wichtigen Passagen aus maßgeblichen Gesetzen wie dem European Media Freedom Act (EMFA), dem Bundesverfassungsgesetz zur Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, dem ORF-Gesetz, dem Aktiengesetz und der Geschäftsordnung des Stiftungsrats.

Dazu kommen Leuchtstift und Post-its, ein Kugelschreiber in „politisch unverfänglicher Farbe” (lila) sowie eine Kaffeekapsel als Energieboost für die Lektüre der umfangreichen Bewerbungsunterlagen in der knappen Zeit bis zum 11. Juni und ein Spezialtee „Geistesblitz” für gute Entscheidungen.

Übersicht über den Inhalt des Hilfspakets mit Beschriftungen: Nachschlagewerk, Leuchtstift, Post-its, Kugelschreiber, Kaffeekapsel und Spezialtee

Hinter dem augenzwinkernden Inhalt steht eine ernste Botschaft. Die Stiftungsräte trifft „dieselbe Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit wie Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft” (§ 20 Abs 2 ORF-G) – sie haften also bei gesetzwidrigem Verhalten unter Umständen persönlich. Die 35 Mitglieder des Stiftungsrats sind „an keine Weisungen und Aufträge gebunden” (§ 19 Abs 2 ORF-G). Parteipolitische „Freundeskreise” kommen im Gesetz nicht vor.

Ob diese gesetzlich vorgesehene Unabhängigkeit auch gelebt wird, bezweifeln die ORF-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund der beobachteten Praxis der vergangenen Wochen. Noch während der laufenden Bewerbungsfrist wurde in Zeitungen über das künftige ORF-Management berichtet. („So sollen sich ÖVP und SPÖ bereits auf Pig verständigt haben”, Kronen Zeitung, 12.5.2026). Der Tiroler Landeshauptmann meinte, wer ORF-Generaldirektor werde, entscheide „im Endeffekt auch der Bundeskanzler” (Der Standard, 8.5.2026). ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti sprach sich öffentlich für APA-Geschäftsführer Clemens Pig aus (Die Presse, 17.5.2026), und im SPÖ-„Freundeskreis” soll es deutlichen Widerstand gegeben haben – „Wir sind kein Stimmvieh” –, während Stiftungsratsvorsitzender Heinz Lederer versuchte „seine” Mitglieder auf ein einheitliches Votum einzuschwören (Trend, 29.5.2026).

Die Hilfspaket-Aktion ist nicht das erste Signal aus der Belegschaft. Mit den Social-Media-Aktionen #nichtmituns und #mituns sprechen sich rund 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Bereichen des ORF unter anderem gegen Parteipolitik im Stiftungsrat aus. Unter dem Motto „Fachwissen statt Parteipolitik” fordern sie vom Gesetzgeber, das Aufsichtsgremium des ORF zu reformieren und mit unabhängigen, anerkannten Expertinnen und Experten zu besetzen.

Solange diese Reform aussteht und der Stiftungsrat weiterhin politisch beschickt ist, richtet sich die Erwartung der ORF-Belegschaft an die einzelnen Mitglieder des Stiftungsrates: Sie sollen sich von ihren Entsendern emanzipieren und so abstimmen, wie es das Gesetz verlangt – unabhängig und weisungsfrei. Denn es geht um eine Entscheidung, die nicht der Politik dient, sondern dem ORF, seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag und damit den Menschen in Österreich.

Rückfragen: info@mituns.net

Begleitbrief

Als Teil des Hilfspakets wurde den Mitgliedern des ORF-Stiftungsrates ein Begleitbrief zugesandt, der hier wiedergegeben wird:

Sehr geehrtes Mitglied des ORF-Stiftungsrats!

Ihnen kommt die verantwortungsvolle Aufgabe zu, die neue Generaldirektorin oder den neuen Generaldirektor des ORF zu bestellen.

Um Sie dabei bestmöglich zu unterstützen, erlauben wir uns, Ihnen ein kleines Care-Paket zu übermitteln: Anbei finden Sie die rechtlichen Grundlagen, damit Sie jederzeit nachschlagen können, was die Rechtsordnung von Ihnen verlangt, sowie einige Hilfsmittel für die Durcharbeitung der Bewerbungsunterlagen in der knappen Zeit, die bis zur Bestellung am 11. Juni verbleibt.

Wir vertrauen darauf, dass Sie die fachliche Eignung, die strategischen Vorstellungen und die Zukunftskonzepte aller Bewerberinnen und Bewerber nach einem Hearing objektiv beurteilen – frei von äußeren Einflüssen, politischen Erwartungen und „Freundeskreisen”, wie es Ihrer Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit nach §19 Abs 2 ORF-G entspricht. Ihre Verantwortung ist dabei keine bloß symbolische: Gemäß §20 Abs 2 ORF-G trifft Sie dieselbe Sorgfaltspflicht und Haftung wie Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft.

Wir gehen daher davon aus, dass Sie jene Entscheidung treffen werden, die dem ORF, seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag und den Interessen der Menschen in Österreich am besten dient. Die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler finanzieren diesen ORF. Sie verdienen den bestmöglichen ORF: Unabhängig, glaubwürdig, professionell geführt und frei vom Einfluss politischer Parteien. Ihre Stimme allein nach diesem Maßstab abzugeben, ist Ausdruck jener Unabhängigkeit, zu der Sie das Gesetz verpflichtet. Wir werden den Bestellvorgang mit der gebotenen Aufmerksamkeit verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ORF

Pressefotos

Die hier zur Verfügung gestellten Fotos können kostenlos für die Berichterstattung verwendet werden.

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